Damit der Umzug reibungslos gestaltet werden kann, ist es nötig, dass der Mieter einigen Pflichten nachkommt und die Übergabe der Wohnung gut vorbereitet. In der Regel ist im geschlossen Mietvertrag zu finden, welche Punkte bei Auszug aus der Wohnung erfüllt sein müssen. Welche Punkte dies sind, kommt stark auf den Vermietet an, diese variieren von Fall zu Fall. Für alle Mietverhältnisse gilt in der Regel, dass der Haushalt besenrein an den Vermieter übergeben werden muss. Unter besenrein wird verstanden, dass lediglich grober Schmutz beseitigt werden muss. Dazu zählt zum Beispiel:
- Räumlichkeiten kehren und saugen
- Beseitigen von groben Verschmutzungen
- Reinigung der Küche und des Bades
- Entfernung von Spinnweben
- Schäden, die selbst verursacht wurden, müssen behoben werden
- falls Klebereste vorhanden sind, Fenster putzen
- Entfernen von Tapeten (falls dies durch den Mietvertrag gefordert wird)
- Zurückbauen von Umbauten
- Beseitigte Bauelemente, wie Rollos oder Türen, müssen wieder angebracht werden
- Beseitigung von Brandlöchern in Teppichen, falls möglich, ansonsten Ersetzen des Zeitwerts
- Entfernung von Schmierschicht auf Balkon
Es kann allerdings auch sein, dass vereinbart wurde, dass Umbauten erhalten bleiben - in diesem Fall müssen diese natürlich nicht in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Schönheitsreparaturen können durch Klauseln geregelt werden
Tätigkeiten, wie das Streichen von Türen, Wänden, Decken, Heizkörpern und Fenstern fallen unter den Begriff der Schönheitsreparaturen und sind bei einem Umzug in der Regel fachgerecht und richtig von dem Vermieter vorzunehmen. Alle Dinge, die sich während des Bewohnen eines Haushaltes auf natürliche Weise abnutzen und durch Tapeten, Gips oder Farbe erneuert werden können, fallen unter den Begriff Schönheitsreparaturen.
Hier muss allerdings unbedingt im Vorfeld in den geschlossenen Mietvertrag geschaut werden. Es gibt viele Vermieter, welche diese Aufgaben gerne auf den Mieter vor einem Umzug übertragen. Dies geschieht in der Regel durch Klauseln im Mietvertrag. Allerdings ist der Mieter immer dazu verpflichtet, Wände, die eine andere Farbe tragen, wieder weiß zu übergeben, wenn ein Auszug ansteht.
Generell lässt sich sagen, dass die Wohnung vor einem Auszug wieder so hergerichtet werden muss, dass sie den gleichen Zustand wie vor dem Einzug hat. Es gibt also ziemlich viel zu tun, um die Wohnungsübergabe korrekt vorzubereiten. Besonders wichtig ist es hier auch, dass die Zimmer- und Wohnungsschlüssel des Haushaltes in der gleichen Anzahl wieder zurückgegeben werden, wie sie beim Einzug ausgehändigt wurden. Kann dies nicht geleistet werden, ist mit Folgekosten zu rechnen, wie für einen Schlossaustausch oder das Anfertigen neuer Schlüssel.
Welche Aufgaben muss nicht der Mieter erledigen?
Allerdings ist bei einem Auszug aus einer Wohnung auch der Vermieter in einigen Punkten gefragt. Die folgenden Stichpunkte fallen beispielsweise in das Aufgabengebiet des Vermieters, statt des Mieters:
- Beseitigung von Abnutzungen
- Austausch einer verkratzten Arbeitsplatte
- Behebung von leichten Schäden im Parkettboden
- Putzen der Fenster (soweit sie nicht grob verschmutzt sind)
- Entfernung von Unkraut auf dem Balkon
Fazit - Wohnungsübergabe vorbereiten und entspannt umziehen
Wer entspannt umziehen möchte, sollte sich bereits im Vorfeld intensiv damit auseinander setzten, was vom jeweiligen Vermieter bei Wohnungsübergabe laut Mietvertrag erwartet wird. Ebenfalls empfehlenswert ist es, vor der eigentlichen Wohnungsübergabe ein Termin zur Vorabnahme zu vereinbaren, wo alle Punkte gemeinsam durchgegangen werden können. So kommt es vor dem Umziehen zu keinen bösen Überraschungen.