Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kristall Umzüge e.K.

Kai Libal - Viktoriastr. 14 in 16727 Velten

1. Beauftragen eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

2. Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Möbelspediteur vor Vertragsabschluss über Besonderheiten wie z.B. besonders zu schützende Bodenbeläge o.ä. Zu informieren. Der Auftraggeber muss diese entsprechend schützen oder den Möbelspediteur damit beauftragen.

3. Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

4. Gültigkeit des Vertrages

Der Vertrag ist erst gültig zustande gekommen, sobald beide Parteien unterschrieben haben. Hierbei zählt auch die ausdrückliche Erteilung/Bestätigung per eMail als Unterschrift.

5. Kündigung des Vertrages

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben.

Kündigt der Kunde einen Vertrag, so werden folgende Stornokosten pauschal vereinbart:

  • Bis drei Kalendertage vor dem vereinbartem Termin: 50% der Auftragssumme
  • Bei nicht mehr als einen Kalendertag vor dem vereinbartem Termin: 100% der Auftragssumme Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.

Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet. Ziff.6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.

6. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

7. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

8. Sicherung besonders Transport empfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen usw. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

9. Aussetzen der vertraglichen Leistungen

Kann KU die Vertragsleistung infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt sowie aus technischen nicht erbringen, ist Sie für den Zeitraum der Fortdauer des Leistungshindernisses von der Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung befreit.

10. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

11. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

12. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

14. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

15. Nachprüfung durch den Auftraggeber

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

16. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

17. Zahlungsbedingungen Sondervereinbarung Rechnung / Zahlungsverzug

Aufträge werden nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig, spätestens jedoch direkt vor dem vereinbarten Termin. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Bei Zahlungsverzug zahlt der Kunde 5%, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Ab der zweiten Mahnung werden dem Kunden von KU entweder pauschal 5,00 € oder die nachgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt. Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben des Kunden ab, so ist KU berechtigt, die Vergütung anteilig zu erhöhen.

18. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

19. Pfandrecht

KU hat wegen aller durch den Vertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das Entgelt noch nicht geleistet wurde.

20.Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

21. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Abweichungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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