Ummeldung nach dem Umzug
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug müssen Sie sich beim Bürgeramt ummelden. Dazu können Sie persönlich im Bürgeramt vorsprechen, oder die notwendigen Unterlagen per Post, oder als PDF auch per E-Mail senden. Einen Termin im Bürgeramt kann man online buchen. Für die Ummeldung benötigen Sie neben dem Personalausweis auch noch das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular und die Einzugsbestätigung. Diese Einzugsbestätigung stellt Ihnen Ihr neuer Vermieter aus. Die Frist von 14 Tagen sollten Sie aber nicht ausnützen, wenn Sie auch ein Auto ummelden wollen. Hier gilt, dass die Ummeldung so rasch wie möglich, also spätestens nach einer Woche erfolgen muss. Die Ummeldung beim Bürgeramt ist die Voraussetzung dafür.
KFZ Ummelden
Die Ummeldung des Kfz muss so rasch wie möglich erfolgen. Andernfalls riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Für die Ummeldung selbst gibt es mehrere Varianten. So steht auch hier eine Online-Ummeldung zur Auswahl. Außerdem muss man entscheiden, ob man das bisherige Kennzeichen behalten möchte, oder ein neues Kennzeichen beantragt. Auch wenn man von einem anderen Zulassungsbezirk nach Berlin zieht, oder aus Berlin wegzieht, kann man das alte Kennzeichen behalten. Es bleibt dann einfach auf dem Auto und die neue Adresse wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert.
Neues Kennzeichen
Zieht man nach Berlin, verlässt Berlin, oder wechselt sonst den Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands, dann kann man beim Ummelden des Kraftfahrzeugs ein neues Kennzeichen beantragen. Online kann man ein Wunschkennzeichen reservieren und gleich prägen lassen. Das Kennzeichen bringt man dann zur Anmeldung mit. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Berlin ist ein neues Kennzeichen nicht erforderlich. Grundsätzlich kann man in jedem Fall das alte deutsche Kennzeichen behalten und damit auch einen Wohnsitz in Berlin anmelden. Möchte man aber auch mit dem Auto zeigen, dass man Berliner ist und das B der Bundeshauptstadt auf dem Kennzeichen haben, dann muss man ein neues Kennzeichen beantragen.
Ummelden
Im Normalfall wird allerdings nur die Adresse geändert. Das ist persönlich, aber auch Online möglich. Will man sein Auto persönlich bei der Zulassungsbehörde ummelden, dann braucht man folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Pass
- Meldebescheinigung
Mit diesen Unterlagen kann man im Fahrzeugschein, bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I, wie er jetzt heißt, die Adresse ändern lassen. Voraussetzung ist, wie bereits erwähnt, dass die neue Adresse zuerst am Bürgeramt bekannt gegeben wurde und die Meldebescheinigung bereits vorliegt.
KFZ online ummelden
Seit 2019 besteht die Möglichkeit, die Adresse, die im Fahrzeugschein angegeben ist, online zu ändern. Dieses Service steht aber nur Privatpersonen zur Verfügung. Ist das Auto auf ein Unternehmen zugelassen, dann muss ein Vertreter für die Ummeldung persönlich zur Zulassungsbehörde gehen. In dem Fall braucht man eine Vollmacht des Unternehmens, eine Bestätigung über die Gewerbeummeldung, oder eine Kopie des Mietvertrags und einen Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug. Als Privatperson reichen Fahrzeugschein, Ausweis und Meldebestätigung aus. Will man sein Kfz online ummelden, dann benötigt man folgende Voraussetzungen:
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Online-Ausweisfunktion, oder elektronischer Identitätsnachweise
- Kartenleser, oder geeignetes Smartphone
Günstiger Service
Bei der Online-Ummeldung kann man Zeit sparen. Die Gebühren belaufen sich aktuell allerdings auf Euro 14,40, während man beim persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle knapp über 10 Euro bezahlt. Für neue Kennzeichen werden 25 Euro fällig. Ist auf dem Fahrzeugschein kein Platz mehr, um zusätzliche Anschriften einzutragen, braucht man bei der Ummeldung auch den Fahrzeugbrief. In dem Fall teilt die Behörde neue Zulassungspapiere zu. Insgesamt ist die Ummeldung des Fahrzeugs unproblematisch und kann, besonders beim Online-Verfahren, sehr rasch erledigt werden. Trotzdem passiert es immer wieder, dass die Ummeldung erst sehr spät erfolgt. Um Strafen zu verhindern und den Behörden zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit zu geben, den Fahrzeughalter zu erreichen, ist eine Ummeldung innerhalb weniger Tage nach dem Umziehen empfehlenswert.